Ambulante Rehabilitation

Die Rehabilitation soll die Gesundheit der Patientin bzw. des Patienten bestmöglich wiederherstellen und Sie in den beruflichen und privaten Alltag wieder eingliedern. Die Voraussetzung ist, dass eine relevante Erkrankung mit körperlichen Einschränkungen bereits vorliegt, meistens im Anschluss an eine Krankenbehandlung oder eine Operation.

Die ambulante Rehabilitation findet berufsbegleitend anstelle eines stationären Aufenthaltes oder im Anschluss an eine absolvierte stationäre Rehabilitation statt. So kann die ambulante Therapie in Ihr vertrautes Umfeld und in Ihren Alltag integriert werden.

Wir bieten die Ambulante Rehabilitation für alle Versicherten der SVS, BVAEB, KFA und Pensionistinnen und Pensionisten der ÖGK an.

Indikation

Bewegungs- und Stützapparat / Rheumatologie (BSR)

Orthopädische Rehabilitation nach Hüft-, Knie-, Schulter-, Hand-, Fuß- oder Wirbelsäulenoperation, nach konservativer Wirbelsäulenbehandlung, bei Gelenksdegeneration, Arthrose, einer rheumatischen Erkrankung mit Beeinträchtigung und Minderung der Leistungsfähigkeit im Alltag und Berufsleben.

Therapieumfang

Phase II

6 Wochen Programm

3-4 Tage pro Woche

60 Therapieeinheiten

Phase III (je nach Indikation)

3-9 Monate Programm

1-2 Tage pro Woche

55-100 Therapieeinheiten

Therapieangebot

Physiotherapie

Ergotherapie

Unterwassertherapie

Massage und Entstauung

Kraft- & Ausdauertraining

Gymnastik

Entspannungsübungen

Ernährungsberatung

Elektrotherapie

Psychologie

Sozialberatung

Schulungen

Antragstellung

Die Allgemeinmedizinerin, der Allgemeinmediziner oder die Fachärztin bzw. der Facharzt (Spital oder Ordination) klärt die medizinische Notwendigkeit und stellt den Antrag auf ambulante Rehabilitation. Ambulante Rehabilitation in der Physiko- und Rheumatherapie können alle Patientinnen und Patienten sowie deren Mitversicherte beantragen, die SVS, BVAEB oder KFA versichert sind und im Berufsleben stehen. Sowie Pensionistinnen und Pensionisten die bei der ÖGK versichert sind.

Der Antrag ist über die jeweilige Krankenkasse zu stellen.